Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Kapitalberichtigung auch jene Anteile betrifft, die durch die Kapitalerhöhung entstanden sind, wenn es zu einer in einem Jahresabschluss noch nicht berücksichtigten Kapitalerhöhung mit Einlagen kommt.
Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Kapitalberichtigung auch jene Anteile betrifft, die durch die Kapitalerhöhung entstanden sind, wenn es zu einer in einem Jahresabschluss noch nicht berücksichtigten Kapitalerhöhung mit Einlagen kommt.