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Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die BAO geändert wird*)

ÖStZ 1997, 403 Heft 18 v. 15.9.1997

1. Einleitende Bemerkung

Hauptpunkt der vorliegenden Novelle ist die geplante Regelung des § 200a BAO, mit der die so genannte „Veranlagung unter Vorbehalt der Nachprüfung“ (Vorbehaltsveranlagung) eingeführt werden soll.

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