ÖStZ 1997, 403 Heft 18 v. 15.9.1997
Hauptpunkt der vorliegenden Novelle ist die geplante Regelung des § 200a BAO, mit der die so genannte „Veranlagung unter Vorbehalt der Nachprüfung“ (Vorbehaltsveranlagung) eingeführt werden soll.