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Übersicht über VfGH-/VwGH-Verfahren:*)

ÖStZ 1994, 166, RME 24(Inventurmängel und gerundete Losungen führen zur Schätzung): 25. 9. 1992, 92/13/0138 (Einstellung nach Klaglosstellung. Am 12. 1. 1993 wurde durch den Senat II, 92/128/07, eine diesbezüglich gleich lautende Berufungsentscheidung erlassen. Gegen diese neuerliche Berufungsentscheidung ist wiederum zur GZ 93/13/0063 ein Beschwerdeverfahren beim VwGH anhängig).ÖStZ 1997, 392 Heft 17 v. 1.9.1997

ÖStZ 1993, 175RME 43(Zeitpunkt des Erbringens der Leistung im Baunebengewerbe): VwGH 92/15/0168

Anhängige Verfahren vor dem VwGH

ÖStZ 1995, 490, RME 95 (Kein IFB für den Erwerb von Bodensubstanzen): VwGH 94/15/0184

Beschlüsse des VwGH*)*)Fortsetzung der in ÖStZ 1993, 147, veröffentlichten Übersicht der FLD für Wien, NÖ und Bgld.

ÖStZ 1992 , 291, RME 156 (Wirksamkeit der Zustellung eines Feststellungsbescheides bei Gesellschafterwechsel): 20. 1. 1993, 92/13/0159 (Gegenstandsloserklärung)

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