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Abzugssperre für Verluste aus einer Liquidation der Tochtergesellschaft bei nachfolgender Fusion der Muttergesellschaft?

Mag. Dr. Adolf Poindl, WienÖStZ 1997, 376 Heft 17 v. 1.9.1997

Nach§ 4 Z 1 lit a und b UmgrStG 1)1) BGBl 1991/699 idF BGBl 1996/797.) ist für den Abzug von Verlusten im Rahmen einer Verschmelzung (Umgründung)2) ua Voraussetzung, dass das verlusterzeugende Vermögen am Verschmelzungsstichtag (bzw Umgründungsvertragstag)3) tatsächlich vorhanden ist. Zweifelhaft ist, ob auch eine Beteiligung an der Tochter verlusterzeugendes Vermögen der Mutter darstellen kann, wenn die Tochter liquidiert und die operativ tätige Mutter danach zB mit ihrer Großmutter verschmolzen wird.

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