In internationalen Konzernen existieren immer häufiger Stock-Option-Pläne. Den Mitarbeitern wird die Möglichkeit eingeräumt, sich an einer Konzerngesellschaft des Arbeitgebers zu beteiligen. Dies wirft eine Reihe von Zweifelsfragen auf, insbesondere im Verhältnis zum Ausland die Frage der Anwendung der DBA. Die Autorin beschäftigt sich mit dieser Problematik und unterbreitet Lösungsvorschläge für die praktische Gestaltung.