Mit der UStG-Novelle BGBl 1996/756 ist der bisherige § 3 Abs 2 entfallen. Im Beitrag werden die Regelungen zum Lieferort in der Sechsten Richtlinie, nach dem deutschen Jahressteuergesetz 1997 und nach dem UStG 1994 idF BGBl 1996/756 systematisch und anhand zahlreicher Beispiele dargestellt.