vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Angabepflicht für Zweigniederlassungen im Lagebericht (Barborka, SWK 18/1997, W 67)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 357 Heft 16 v. 15.8.1997

Die Pflichtangaben im Rahmen des Lageberichtes gemäß § 243 Abs 1 HGB wurden durch das EU-GesRÄG um „4. bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft“ ergänzt. Diese Gesetzesstelle wirft einige Fragen auf, die anhand der bereits vorliegenden deutschen Literatur unter Berücksichtigung der österreichischen Gesetzeslage behandelt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!