Der Beitrag stellt in Frage, ob der Wegfall der 10%igen Mindeststeuer auch für Nicht-EU-Bürger zweckmäßig war. Insbesondere für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern (Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) solle die 10%ige Mindeststeuer weiter gelten.