Aman hat in seinem diesbezüglichen Beitrag in SWK 13/1997, S 340, die Ansicht vertreten, dass bei der Berechnung der Höhe des verschiebbaren Gewinnes die Verluste der Kalenderjahre 1989 und 1990 in voller Höhe zu berücksichtigen sind (laut BMF zu je einem Fünftel). Der Autor kommt demgegenüber zum Ergebnis, dass Verluste dieser beiden Kalenderjahre überhaupt nicht in Abzug zu bringen sind.