Der Gesetzgeber beabsichtigt eine Änderung der Strafprozessordnung in der Form, dass den Behörden neue Ermittlungsmethoden zur Verfügung stehen sollen (mittlerweile beschlossen). Der Autor untersucht die - auf der Regierungsvorlage basierenden - Neuerungen im Hinblick auf ihre Auswirkungen im finanzstrafrechtlichen Verfahren.