In der Entscheidung vom 24. 9. 1996, 93/13/0018, hat der VwGH zu mehreren verfahrensrechtlichen Fragen Stellung bezogen, auf die im Beitrag näher eingegangen wird (Bescheidadressat, Unzuständigkeit der belangten Behörde, keine Bindungswirkung an freisprechende Strafurteile, Wiederholungsprüfung und mangelhafte Ermittlungspflicht).