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Der Kommanditist und die Halbsatzbegünstigung nach § 37 Abs 5 EStG

Mag. Veronika Doralt, Wien und Univ.-Ass. Mag. Claus Kohlbacher, InnsbruckÖStZ 1997, 327 Heft 15 v. 1.8.1997

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebes oder eines Mitunternehmeranteiles kann gem§ 37 Abs 5 EStGauf Antrag unter anderem dann begünstigt besteuert werden, wenn der Betrieb (Mitunternehmeranteil) deswegen veräußert bzw aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt. Quantschnigg/Bruckner haben unlängst die Frage untersucht, inwieweit diese Begünstigung auf die Veräußerung von Kommanditanteilen, insbesondere auch auf die Veräußerung von Anteilen an Verlustbeteiligungsgesellschaften zur Anwendung kommt1); sie sind dabei davon ausgegangen, dass die Tätigkeit des Kommanditisten eine Erwerbstätigkeit darstellen muss, um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können. - Dafür müssen sie allerdings Widersprüche in Kauf nehmen. Die Widersprüche lassen sich vermeiden, wenn die Erwerbstätigkeit nicht als Voraussetzung für die Begünstigung gesehen wird; diese Auslegung scheint auch der Vorstellung des Gesetzgebers zu entsprechen.

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