1. Problemstellung
Schon im Bereich des EStG 19721) und nunmehr im Bereich des EStG 19882) konnten im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bestimmte Herstellungsaufwendungen eines Gebäudes statt mit dem Normalabschreibungssatz3) begünstigt auf zehn bzw fünfzehn Jahre verteilt abgesetzt werden.