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Besondere Einkünfte bei Veräußerung eines KG-Anteiles

Dr. Christian Prodinger, WienÖStZ 1997, 321 Heft 15 v. 1.8.1997

1. Problemstellung

Schon im Bereich des EStG 19721)1)Vgl § 28 Abs 2 EStG 1972 sowie die Bestimmungen des StadtErnG und des DSchG. und nunmehr im Bereich des EStG 19882)2)S § 28 Abs 3 EStG 1988. konnten im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bestimmte Herstellungsaufwendungen eines Gebäudes statt mit dem Normalabschreibungssatz3)3)Im Bereich des EStG 1988 nach § 16 Abs 1 Z 8 EStG nunmehr ohne Nachweis 1,5 %. begünstigt auf zehn bzw fünfzehn Jahre verteilt abgesetzt werden.

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