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Nachversteuerung junger Aktien

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 312 Heft 14 v. 15.7.1997

EStG 1988: § 18 Abs 1 Z 4 iVm Abs 4 Z 3

Wird nach Ausgabe junger Aktien durch eine Industrie-Holding-AG (§ 18 Abs 3 Z 4 lit c EStG 1988) später die Industrie-Tochter-AG nach den §§ 239 ff AktG in eine GmbH umgewandelt, kommt es - anders als bei Umwandlung der Holding-AG in eine GmbH - nicht zur Nachversteuerung von Ausgaben zur Anschaffung junger Aktien.

BMF , 04.04.1997

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