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Betriebsverlegung - Betriebsveräußerung

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 312 Heft 14 v. 15.7.1997

EStG 1988: § 12

In einem örtlichen Ordinationswechsel eines Zahnarztes unter Mitnahme des Patientenstockes - zB vom 21. in den 19. Wiener Bezirk - ist idR eine bloße Betriebsverlegung zu erblicken (BMF 7. 7. 1992, ecolex 664). Auf den aus der Veräußerung der alten Ordinationseinrichtung erzielten Gewinn ist § 12 EStG anwendbar (vgl FLD Wien/NÖ/Bgld 30. 11. 1989, ÖStZ 1990, 291).

BMF , 03.03.1997

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