Der Verfasser setzt seinen in FJ 4/1997 begonnenen Beitrag fort. Es werden die Ermächtigung des § 3a Abs 13 UStG zur Verlagerung des Leistungsortes (insbesondere KFZ-Vermietung und Telekommunikationsdienste), die Änderungen im Bereich der Einfuhrumsatzsteuerbemessungsgrundlage und der Steuerbefreiungen dargestellt.