Der Autor untersucht die Problematik der Umsatzbesteuerung der Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen und hält zusammenfassend fest, dass die Autobahnmaut keiner Umsatzsteuer unterliege und ein Vorsteuerabzug gänzlich ausscheide. Scheiner kommt in einer Anmerkung zum gegenteiligen Ergebnis.