Mit Erkenntnis vom 14. März 1997, G 392, 398, 399/96, hat der VfGH einige Bestimmungen des ASVG und des EStG 1988 aufgehoben. Nach einer Darstellung der Rechtslage, die sich aufgrund des Erkenntnisses darbietet, unterzieht der Autor die Entscheidung einer kritischen Würdigung.