Durch die mit dem EU-GesRÄG neu eingefügten Absätze 9 und 10 des § 198 HGB wurde die Steuerabgrenzung im Einzelabschluss geregelt. Im ersten Teil des Artikels setzen sich die Autoren mit der Gesetzesnorm auseinander, umschreiben Ziel und Konzeption der Steuerabgrenzung, zeigen allgemein die Anwendungsfälle der Steuerabgrenzung auf und gehen insbesondere auf die Ermittlung und den Ausweis der latenten Steuern ein. Im zweiten Teil wird auf besondere Anwendungsfälle der Steuerabgrenzung eingegangen, der Konnex zur Steuerabgrenzung im Konzern kurz dargestellt und zur Bedeutung der Steuerabgrenzung in der täglichen Bilanzierungspraxis Stellung genommen.