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Kindergärten; Widerruf der Nichtanwendung der unechten Umsatzsteuerbefreiung wegen Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge ab 1997 - Übergangsregelung

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 267 Heft 12 v. 15.6.1997

VO BGBl 1983/627 idF BGBl 1997/6, BGBl 1995/21: Art XIV Z 1, UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 23 u 25 § 12 ff

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern (BGBl 1983/627) wurde mit Wirkung ab 1997 dahingehend abgeändert, dass für Kindergärten eine Ermittlung der Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen nicht mehr möglich ist (BGBl 1997/6, Teil II). Dies hat zur Folge, dass bei einer Option zur Steuerpflicht nach Artikel XIV Z 1 BGBl 1995/21 ab 1997 die Umsätze auf jeden Fall dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (ausgenommen die Kleinunternehmerregelung kommt zum Tragen). Es besteht somit nicht mehr die Möglichkeit, nach Artikel XIV Z 1 BGBl 1995/21 in die Steuerpflicht zu optieren und gleichzeitig bei Anwendung der Verordnung (BGBl 1983/627) keine Umsatzbesteuerung vorzunehmen. Bei Option zur Steuerpflicht kann ein Vorsteuerabzug nur mehr nach § 12 ff UStG 1994 vorgenommen werden.

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