Die dürftige - ja vielfach unklare und widersprüchliche - gesetzliche Regelung des Gründungsstadiums einer GmbH, also des Zeitraums zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung ins Firmenbuch, führte bislang zu einer regen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Vorgesellschaft. Insbesondere werfen das Wesen der Vorgesellschaft sowie diverse Haftungsfragen erhebliche dogmatische Probleme auf. Die Problematik ist bekannt: Die GmbH entsteht erst durch ihre Eintragung ins Firmenbuch. Aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen muss jedoch vielfach bereits davor für die Gesellschaft (rechtsgeschäftlich) gehandelt werden, also zu einem Zeitpunkt, zu dem diese rechtlich noch nicht existiert. Den sich daraus ergebenden Rechtsfragen (Haftungsverhältnisse in der Gründungsphase, Verhältnis der eingetragenen Gesellschaft zu ihrer Vorgesellschaft, Rechtsfolgen der Firmenbucheintragung etc) kommt gerade bei der Rechtsform der GmbH eine besondere Bedeutung zu, da die Gründung einer GmbH idR weniger planmäßig vorbereitet und verfolgt wird als die einer AG und weil gerade bei der GmbH Sachgründungen mit Unternehmens- und Betriebseinbringungen häufig sind.