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Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf Sportvereine

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 267 Heft 12 v. 15.6.1997

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 27

Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 sind sämtliche Umsätze eines Unternehmers, im gegenständlichen Fall eines Sportvereines, heranzuziehen. Es ist nicht zulässig, für die Ermittlung der im § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 vorgesehenen Umsatzgrenze nur bestimmte Tätigkeiten eines Unternehmers heranzuziehen.

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