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Steuerbefreiung für mit dem Betrieb von Krankenhäusern eng verbundene Umsätze

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 267 Heft 12 v. 15.6.1997

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 18

Die unter Punkt 1. (1) des Erlasses vom 20. 12. 1996, GZ 09 0618/14-IV/9/96, AÖF 1997/33, vertretene Auffassung stützt sich auf Art 13 Teil A Abs 1 lit b der Sechsten Richtlinie. Diese Bestimmung befreit (unter bestimmten Voraussetzungen) die Krankenhausbehandlung und die ärztliche Heilbehandlung sowie die mit ihnen eng verbundenen Umsätze.

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