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Betriebsverpachtung idR nicht gewerblich

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 260 Heft 12 v. 15.6.1997

EStG 1988: § 2 Abs 2 idF StruktAnpG 1996

Sachverhalt der Anfrage

Der Geschäftsgegenstand einer GmbH & Co KG „reduziert sich auf die Verpachtung der Betriebsmittel, die Verpachtung der Rechte, die Durchführung der Investitionen und die Verwaltung der Kredite und Darlehen“ an eine neu zu gründende Betriebs-GmbH.

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