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Gegenstand der Auskunftspflicht

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 260 Heft 12 v. 15.6.1997

AuskunftspflichtG: § 1 AuskunftspflichtG

Auskünfte iSd AuskunftspflichtG sind Wissenserklärungen (zB 41 BlgNR 17. GP, 3; VwGH 19. 9. 1989, 88/14/0198). Ihr Gegenstand kann nur gesichertes Wissen sein, nicht jedoch etwa Umstände eines noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses (zB VwGH 12. 7. 1989, 88/01/0212; 13. 9. 1991, 90/18/0193 ua), Vermutungen, Prognosen und Rechtsmeinungen (Liehr, Kommentar zum Nö Auskunftsgesetz, Wien 1988, 44).

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