Mit VO des BMF, BGBl 1996/735, wurde - abgehend von der bisher vertretenen Auffassung - aufgrund der Art 4 und 8 des österreichisch-deutschen DBA verfügt, dass Art 8 Abs 2 letzter Satz des Abkommens auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb gilt. Das Besteuerungsrecht ist dann unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsstätte im Quellenstaat gegeben. Der Autor beschreibt die Auswirkungen der am 1. 1. 1997 in Kraft getretenen Verordnung.