Nach Auffassung der Autoren wird - trotz des Gesundheits- und Sozial-Beihilfengesetzes - verstärkt eine Umwandlung von umsatzsteuerbefreiten Arztordinationen in (begünstigt) umsatzsteuerpflichtige private Krankenanstalten eintreten, um den Vorsteuerabzug zu behalten. Sie setzen sich mit der Beurteilung von Krankenanstalten aus der Sicht der Betriebsprüfung auseinander.