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Entgelt von dritter Seite am Beispiel der Beförderung von Kindergartenkindern (Achatz, SWK 10/1997, S 277)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1997, 259 Heft 12 v. 15.6.1997

Ausgehend von der Tatsache, dass Gemeinden mit Transportunternehmen Verträge über die Beförderung abschließen, wobei Fahrtstrecke, Sammelstellen und die Anzahl der zu befördernden Kinder einvernehmlich mit dem Transportunternehmen festgelegt werden, und zu den von den Transportunternehmen verrechneten Transportkosten regelmäßig an diesen Kosten orientierte Landeszuschüsse erhalten, geht der Autor auf damit verbundene Rechtsfragen ein.

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