Der Autor prüft die zur Abgrenzung der beiden Vertragstypen landläufig verwendeten Formeln („Wirken und Werk“, „Bemühen und Erfolg“) und weist auf die Notwendigkeit hin, die Unterscheidung anhand des Konkretisierungserfordernisses vorzunehmen.
Der Autor prüft die zur Abgrenzung der beiden Vertragstypen landläufig verwendeten Formeln („Wirken und Werk“, „Bemühen und Erfolg“) und weist auf die Notwendigkeit hin, die Unterscheidung anhand des Konkretisierungserfordernisses vorzunehmen.