Der Beitrag befasst sich einleitend mit der Systematik des steuerlichen Herstellungskostenbegriffes und den Differenzierungen bei den steuerlichen Herstellungskosten, geht in der Folge näher auf die handelsrechtlichen und die steuerlichen Herstellungskosten ein, umschreibt den Umfang der „angemessenen Teile“ der Fertigungs- und Materialgemeinkosten und weist abschließend darauf hin, inwieweit die EStR noch Gültigkeit besitzen.