Der Autor führt die Gründe für die Neuregelung des § 9 Abs 4 Z 2 UmgrStG an, skizziert die Problemstellung anhand zweier konkreter Varianten, geht auf den Unterschiedsbetrag nach § 9 Abs 4 Z 2 UmgrStG und die Ausschüttungsfiktion nach § 9 Abs 6 UmgrStG ein und kommt zum Schluss, dass sowohl rechtspolitisch als auch verfassungsrechtlich eine Gesetzesänderung geboten wäre.