Der Autor vertritt die Ansicht, dass es systematisch, teleologisch und aus der Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips sachgerecht wäre, Zehntel- und Fünfzehntelabsetzungen im Todesjahr aliquot auf Erblasser und Erben aufzuteilen.
Der Autor vertritt die Ansicht, dass es systematisch, teleologisch und aus der Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips sachgerecht wäre, Zehntel- und Fünfzehntelabsetzungen im Todesjahr aliquot auf Erblasser und Erben aufzuteilen.