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Verrechnung des Sanierungsgewinnes: Reparatur misslungen (Kohlbacher / Walder, RdW 4/1997, 229)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 257 Heft 12 v. 15.6.1997

Nach Auffassung der Autoren sind entgegen der Bestimmung des § 117a Abs 1 EStG idF AbgÄG 1996 Verlustabzüge der Jahre 1989 und 1990 nicht mit Sanierungsgewinnen in den Jahren 1996 und 1997 zu verrechnen. Daneben würden verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 117a Abs 1 EStG bestehen.

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