Durch das StruktAnpG 1996 wurden im § 24 Abs 4 und 6 EStG und vor allem im § 37 EStG wesentliche Einschränkungen vorgenommen, wobei die neuen Bestimmungen erstmalig auf Vorgänge nach dem 14. 2. 1996 anzuwenden sind. Die beiden Autoren erläutern eingehend die Neuerungen und geben unter anderem auch Hinweise für die steueroptimale Ausübung von Wahlrechten in diesem Zusammenhang sowie auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsveräußerungen.