Der Autor untersucht die Voraussetzungen für die Subsumtion der Einkünfte des Unternehmensberaters unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem § 22 Abs 1 lit b EStG. Dabei geht er vor allem auf die Frage ein, inwieweit für Hochschulabsolventen die Ablegung der Unternehmensberaterprüfung erforderlich ist, um die Berufsbezeichnung „Unternehmensberater“ führen zu dürfen.