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Bei Einkünften aus V + V ist keine Wertminderungstangente auszuscheiden

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1997, 248 Heft 11 v. 1.6.1997

EStG 1988: § 28 Abs 1

Eine Grundstücksgem vermietet ihr Grundstück für die Dauer von 15 Jahren an eine GmbH zur Errichtung eines Superädifikates und verminderte die daraus erzielten Einnahmen um jeweils 20 Prozent wegen "Wertminderung des Grundstückes infolge Bestandrechtes". Unter Hinweis auf Kohler/Nidetzky, Steuerhandbuch zur Vermietung und Verpachtung, Wien 1985, III E 8, vertritt sie die Ansicht, das Mietentgelt sei ebenso wie das Entgelt für die Einräumung einer Dienstbarkeit in eine Miettangente und in eine Wertminderungstangente aufzuspalten.

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