UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 28
Seitens des BMF bestehen keine Bedenken, wenn auch die sonstigen Leistungen zwischen Zusammenschlüssen von Unternehmern, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze tätigen, unter die Befreiungsbestimmung des § 6 Abs 1 Z 28 UStG 1994 subsumiert werden.
BMF , 14.04.1997