vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Depotgebühren - Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 226 Heft 10 v. 15.5.1997

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 28

Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt:

Die Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern tätigen überwiegend den Versicherungs- oder Pensionskassenumsätzen gleichartige Umsätze. Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch Banken für die Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern fällt damit unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 28 UStG 1994.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!