EStG 1988: § 109a
Mit Erkenntnis vom 14. 3. 1997, G 392, 398, 399/96, hat der VfGH die Bestimmung des § 109a EStG 1988 aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Kundmachung wird voraussichtlich in der Woche vom 14. bis 18. 4. 1997 erfolgen. Bis dahin ist die Abzugsteuer gem § 109a EStG 1988 bei Vorliegen der Voraussetzungen weiterhin einzubehalten.