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Kommunalsteuer von Urlaubsentschädigung, -abfindung

Erlässe des BMFÖStZ 1997, 225 Heft 10 v. 15.5.1997

EStG 1988: § 67 Abs 6

Nach Auffassung des BMF fallen Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen unter die Bestimmung des § 67 Abs 6 EStG 1988 und gehören damit nicht zur Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages und der Kommunalsteuer.

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