EStG 1988: § 6 Z 9 lit a UmgrStG: § 26 Abs 1 Z 1
Angefragter Sachverhalt
Ein Einzelunternehmer (Gewerbebetrieb) beteiligt seine Ehegattin in der Form am Unternehmen, als er ihr zB 45 % des Unternehmens schenkt. Dann wird eine KEG errichtet mit dem Einzelunternehmer als Komplementär (55 %) und der Frau als Kommanditistin (45 %).