Erlässe des BMFÖStZ 1997, 224 Heft 10 v. 15.5.1997
Für den bilateralen Straßengüterverkehr innerhalb der Europäischen Union sind ab 1. 1. 1997 für Inländer keine Genehmigungen erforderlich bzw werden vor dem EU-Beitritt erworbene Genehmigungen wertlos.