Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung stellt eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Handelsrechtliche Normen für diese Form der Aufzeichnung bestehen nicht. Im Artikel wird die Frage untersucht, welchen Inhalt Grundsätze ordnungsmäßiger (steuerlicher) Aufzeichnungen aufgrund der derzeitigen steuerlichen Rechtslage haben.