Nach dem Beispiel in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des StruktAnpG sind im Aktivposten auch Finanzierungskosten enthalten. Dies widerspreche nach Ansicht des Autors dem Gesetzeswortlaut und dem Gesetzeszweck. Der allein richtige Weg wäre, das Aufgriffsrecht beim Mieter zu aktivieren.