Nach Auffassung des Autors ist in die Liebhabereibeurteilung einer Vermietungstätigkeit der Spekulationsüberschuss aus der Veräußerung des Mietgebäudes einzubeziehen. Dies entspreche dem synthetischen Charakter der Einkommensteuer, dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Prinzip der Einmalerfassung.