vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG 1988: § 22 Z 1 lit b

Aktuelle Rechtsmittelentscheidungender Abgabenbehörden II. InstanzÖStZ 1996, 264 Heft 9 v. 1.5.1996

Der Bw, ein gelernter Tischler, ist Gerichtssachverständiger für das Fachgebiet„Schätzung von Alt- und Gebrauchtwaren“ und hat die dafür erforderliche Sachkunde alsSchadensreferent einer Versicherung sowie durch den Besuch von berufsspezifischenSeminaren und durch Selbststudium erworben. Als Sachverständiger wurde er beauftragt, inExekutionsverfahren Gegenstände verschiedenster Art (Gebrauchsgegenstände, Altwarenetc) zu schätzen. Begutachtungen und Schätzungen, die das Ergebnis bloß kaufmännischeroder handwerklicher Beurteilung sind und von in dieser Berufsbranche erfahrenen Personen - ohne spezifische technische Vorbildung - mit gleicher Aussagekraft durchgeführt werdenkönnen, sind nicht als typische, zum Berufsbild eines Ziviltechnikers gehörendeArbeitsleistungen anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!