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Entrichtete oder bescheidmäßig festgesetzte ErbSt als Anrechnungsvoraussetzung nach § 24 Abs 5 EStG?

Univ.-Ass. Mag. Dr. Martina Schartel-HlavenkaÖStZ 1996, 255 Heft 9 v. 1.5.1996

1. Grundsätzliches, Rechtsentwicklung

§ 24 Abs 5 EStG sieht eine Anrechnung der vom Steuerpflichtigen entrichteten Erbschafts- oder Schenkungssteuer (ErbSt) auf die Einkommensteuer (ESt) vom Veräußerungsgewinn vor, wenn zwischen Veräußerung und Erwerb des Betriebes nicht mehr als drei Jahre gelegen sind. Gegenstand dieser Abhandlung ist die Frage, in welcher Art und Weise die vom Gesetzgeber erlaubte Anrechnung der ErbSt zu erfolgen hat. Die Vorgangsweise bei der Anrechnung und deren Grundlagen sollen erörtert werden: Je nachdem, ob die Anrechnung auf die Festsetzung der ErbSt oder auf die Tatsache der Entrichtung abstellt, führen Änderungen im Vorfeld der ESt, nämlich im Bereich der ErbSt, zu einer unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Handhabung für die Korrektur des ESt-Bescheides.

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