vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übertragung stiller Rücklagen auf bebaute Grundstücke

Dr. Michael KotschniggÖStZ 1996, 254 Heft 9 v. 1.5.1996

Werden stille Reserven auf ein bebautes oder im Zustand der Bebauung befindliches Grundstück übertragen, so sind sie bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1972 bzw 1988 im Verhältnis der im betreffenden Wirtschaftsjahr zu aktivierenden Werte auf das Gebäude und den Grund und Boden aufzuteilen (EStR 1984 Abschn 59 Abs 8, GERL Abschn G Pkt 3 Abs 2). Diese Verwaltungsmeinung geht offenkundig davon aus, dass bebaute Grundstücke einheitliche Wirtschaftsgüter sind; eine Auffassung, die jedoch in Österreich zunehmend auf Kritik stößt 1)1)Vgl Doralt, EStG 2 , § 6 Tz 7 und 129; ders, RdW 1991, 124. Bereits Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, ESt-Handbuch 2 , § 12 Tz 16 haben diese Auffassung für „problematisch“ gehalten. ), nachdem sie vom BFH bereits 1968 aufgegeben wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!