FLAG: § 6 Abs 5
§ 6 Abs 5 FLAG ist anzuwenden, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht aus welchen Gründen immer nicht nachkommen. Das Vorliegen einer Unterhaltsverpflichtung nach § 140 Abs 1 ABGB ist keine Tatbestandsvoraussetzung. Völlige Mittellosigkeit der an sich zur Unterhaltsleistung verpflichteten Eltern steht dem Anspruch des Kindes auf Familienbeihilfe somit nicht entgegen.
24.10.1995, 93/14/0051